Verordnung (EU) 2023/2854 · Art. 26 & 28
Data-Act-Register – Marta AI Service
Zuletzt aktualisiert 04.08.2026 · Register-Version 1.0
Wie Kunden des Marta AI Service den Anbieter wechseln, ihre Daten mitnehmen oder löschen lassen — die Verfahren, Fristen, Datenkategorien, Formate und Schnittstellen, deren Veröffentlichung der Data Act verlangt.
Dieses Register wird fortlaufend aktualisiert. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage bereit.
Die deutsche Fassung dieses Registers ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine Service-Übersetzung. English version →
Geltung
01
Dienst und Anbieter
Der Marta AI Service ist ein KI-gestützter IT-Support-Sprachassistent, bereitgestellt als SaaS-Datenverarbeitungsdienst im Sinne des Data Act durch die JordanTech Solutions UG (haftungsbeschränkt).
Kontakt zu diesem Register: privacy@jordantech-solutions.net
02
Wechsel- und Exportverfahren (Ablauf und Fristen)
| Schritt | Beschreibung | Frist |
|---|---|---|
| Schritt01Anforderung | BeschreibungWechsel-, Mitnahme- oder Löschverlangen des Kunden in Textform an die vertraglich autorisierten E-Mail-Adressen. Möglich sind: (i) Wechsel zu einem anderen Anbieter (mit Angaben zum Zielanbieter), (ii) Wechsel in eigene IKT-Infrastruktur (On-Premises) einschließlich bloßer Beendigung mit Datenmitnahme, (iii) Beendigung mit vollständiger Löschung (Art. 25 Abs. 3 Data Act). | FristMaximale Ankündigungsfrist: 2 Monate |
| Schritt02Übergangszeitraum | BeschreibungDurchführung des Wechsels mit angemessener Unterstützung, Fortführung der vertragsgemäßen Leistungen, Information über bekannte Kontinuitätsrisiken und hohem Sicherheitsniveau bei Übertragung und Abruf. | Frist30 Kalendertage; einmalige Verlängerung durch den Kunden möglich (Art. 25 Abs. 5) |
| Schritt03Mitteilung bei technischer Nichtdurchführbarkeit | BeschreibungBegründete Mitteilung in Textform mit alternativem Übergangszeitraum. | FristBinnen 14 Arbeitstagen nach Wechselanforderung; Alternativzeitraum höchstens 7 Monate (Art. 25 Abs. 4) |
| Schritt04Datenabrufzeitraum | BeschreibungAbruf der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Abschluss des Wechsels. | FristMindestens 30 Kalendertage |
| Schritt05Löschung | BeschreibungVollständige Löschung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte einschließlich Kopien nach Ablauf der dokumentierten Backup-Zyklen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. | FristNach Ablauf des später endenden Zeitraums (Datenabruf bzw. vertraglicher Übergangszeitraum) |
Entgelte: Wechselentgelte für den Wechselprozess werden nicht erhoben. Unterstützungsleistungen, die über die gesetzlich unentgeltlich geschuldeten Pflichten hinausgehen, können gesondert als Aufwandsleistungen beauftragt werden.
03
Übertragbare Datenkategorien (abschließende Auflistung, Art. 25 Abs. 2 lit. e)
| Datenkategorie | Format | Exportweg |
|---|---|---|
| DatenkategorieKontaktdatensätze der Merken-Funktion | FormatJSON (UTF-8), alternativ CSV | ExportwegExport-API / Self-Service-Export |
| DatenkategorieNutzungs- und Verbrauchsberichte | FormatCSV, JSON | ExportwegExport-API / Self-Service-Export |
| DatenkategorieKundenbezogene Abrechnungsmetadaten | FormatCSV, JSON | ExportwegExport-API |
| DatenkategorieAnrufmetadaten | FormatJSON (UTF-8) | ExportwegExport-API |
| DatenkategorieTicket-Metadaten | FormatJSON (UTF-8) | ExportwegExport-API; in Matrix42 erstellte Tickets verbleiben unmittelbar im System des Kunden und bedürfen keines Exports |
| DatenkategorieFeedback-Daten aus aktivierten Feedback-Skills | FormatJSON (UTF-8), alternativ CSV | ExportwegExport-API / Self-Service-Export |
| DatenkategorieZum Wechselzeitpunkt vorhandene Störungsanalyse-Transkripte | FormatJSON (UTF-8) bzw. Klartext (TXT) | ExportwegExport-API / sichere Dateiübergabe |
Übertragbare digitale Vermögenswerte bestehen über die vorgenannten Daten und die vertraglich vereinbarte Exit-Dokumentation hinaus nicht.
04
Datenstrukturen, Datenformate und Schnittstellen
- Formate: Export in gängigen, strukturierten, maschinenlesbaren Formaten (JSON nach RFC 8259 in UTF-8; tabellarische Daten zusätzlich als CSV nach RFC 4180). Feldbeschreibungen (Datenkataloge/Schemata) stellen wir mit dem Export bzw. vorab auf Anfrage bereit.
- Schnittstellen: (1) authentifizierte HTTPS-Export-API (TLS 1.2+, tokenbasierte Authentifizierung), (2) Self-Service-Export für berechtigte Administratoren des Kunden, (3) auf Wunsch sichere Dateiübergabe als verschlüsseltes Archiv (z. B. per SFTP oder AES-256-verschlüsseltem Container mit getrennter Schlüsselübergabe).
- Vollständigkeit und Integrität: Jeder Export enthält ein Manifest mit Inhaltsverzeichnis, Zeitstempel und Prüfsummen (SHA-256).
05
Ausgenommene Datenkategorien (abschließende Auflistung, Art. 25 Abs. 2 lit. f)
Nicht exportierbar sind die geschützten Bestandteile der Marta-Plattform (Quellcode, Modelle, Prompts, Skill-Konfigurationen) sowie ausschließlich solche internen Betriebs-, Telemetrie- und Abrechnungsdaten, die spezifisch für die interne Funktionsweise des Dienstes sind und deren Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der JordanTech Solutions UG oder Dritter gefährden würde — jeweils nur, soweit der Ausschluss den Wechsel nicht behindert oder verzögert. Durch die Nutzung des Dienstes erzeugte kundenbezogene Nutzungs- und Abrechnungsmetadaten bleiben exportierbar, soweit sie keine geschützten internen Verfahren offenlegen.
06
Bekannte technische Beschränkungen
- Störungsanalyse-Transkripte werden nur exportiert, soweit sie zum Wechselzeitpunkt noch vorhanden sind (kurze Aufbewahrung nach Zweckerreichung).
- In Matrix42 erstellte Tickets liegen bereits im System des Kunden; ein Export aus Marta ist insoweit weder erforderlich noch vorgesehen (exportiert werden die Marta-seitigen Ticket-Metadaten).
- Telefonie-Rohdaten des Carriers (Telnyx) unterliegen den Verfahren des Carriers; Marta exportiert die bei JordanTech vorliegenden Anrufmetadaten.
- Sehr große Exporte werden ggf. in mehrere Archive geteilt; die Vollständigkeit ist über das Manifest (Abschnitt 04) prüfbar.
07
Sicherheit während des Wechsels
Während des gesamten Wechsel-, Übergangs- und Datenabrufzeitraums gewährleisten wir ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere Transportverschlüsselung (TLS 1.2+), Zugriff nur für authentifizierte und autorisierte Personen, Protokollierung der Exportvorgänge sowie auf Wunsch zusätzliche Inhaltsverschlüsselung der Übergabeartefakte. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen bestehen fort; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
08
Kontakt und Anforderung
Wechsel-, Export- und Löschverlangen richten Kunden bitte in Textform an die vertraglich autorisierten E-Mail-Adressen.
Allgemeine Anfragen zu diesem Register.
privacy@jordantech-solutions.netWir bestätigen den Eingang eines Wechselverlangens unverzüglich in Textform.
09
Änderungshistorie dieses Registers
| Version | Datum | Änderung |
|---|---|---|
| Version1.0 | Datum04.08.2026 | ÄnderungErstveröffentlichung (deutsch und englisch) |