# Data Act register — Marta AI Service

*Source: https://jordantech-solutions.net/de/marta/data-act-register · Part of JordanTech Solutions (https://jordantech-solutions.net)*

- Data-Act-Register – Marta AI Service
- Data-Act-Register des Marta AI Service: Wechsel- und Exportverfahren, Fristen, übertragbare Datenkategorien, Formate, Schnittstellen und bekannte technische Beschränkungen gemäß Verordnung (EU) 2023/2854.
- Verordnung (EU) 2023/2854 · Art. 26 & 28
- Data-Act-Register – Marta AI Service
- Wie Kunden des Marta AI Service den Anbieter wechseln, ihre Daten mitnehmen oder löschen lassen — die Verfahren, Fristen, Datenkategorien, Formate und Schnittstellen, deren Veröffentlichung der Data Act verlangt.
- Data-Act-Register
- 04.08.2026
- Register-Version
- 1.0
- Dieses Register wird fortlaufend aktualisiert. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage bereit.
- Maßgebliche Fassung
- Die deutsche Fassung dieses Registers ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine Service-Übersetzung.
- English version
- Geltung
- Dieses Register informiert gemäß Art. 26 und 28 Data Act über die Wechsel- und Exportverfahren, die verfügbaren Datenstrukturen, Datenformate und Schnittstellen sowie bekannte technische Beschränkungen des Marta AI Service. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind die vertraglichen Regelungen (insbesondere Leistungsschein LS-5 nebst Rahmenvertrag); bei Widersprüchen gehen diese vor.
- Dienst und Anbieter
- Der Marta AI Service ist ein KI-gestützter IT-Support-Sprachassistent, bereitgestellt als SaaS-Datenverarbeitungsdienst im Sinne des Data Act durch die JordanTech Solutions UG (haftungsbeschränkt).
- Kontakt zu diesem Register:
- Wechsel- und Exportverfahren (Ablauf und Fristen)
- Die fünf Schritte des Wechsel- und Exportverfahrens mit der jeweils geltenden Frist.
- Schritt
- Beschreibung
- Frist
- Anforderung
- Wechsel-, Mitnahme- oder Löschverlangen des Kunden in Textform an die vertraglich autorisierten E-Mail-Adressen. Möglich sind: (i) Wechsel zu einem anderen Anbieter (mit Angaben zum Zielanbieter), (ii) Wechsel in eigene IKT-Infrastruktur (On-Premises) einschließlich bloßer Beendigung mit Datenmitnahme, (iii) Beendigung mit vollständiger Löschung (Art. 25 Abs. 3 Data Act).
- Maximale Ankündigungsfrist: 2 Monate
- Übergangszeitraum
- Durchführung des Wechsels mit angemessener Unterstützung, Fortführung der vertragsgemäßen Leistungen, Information über bekannte Kontinuitätsrisiken und hohem Sicherheitsniveau bei Übertragung und Abruf.
- 30 Kalendertage; einmalige Verlängerung durch den Kunden möglich (Art. 25 Abs. 5)
- Mitteilung bei technischer Nichtdurchführbarkeit
- Begründete Mitteilung in Textform mit alternativem Übergangszeitraum.
- Binnen 14 Arbeitstagen nach Wechselanforderung; Alternativzeitraum höchstens 7 Monate (Art. 25 Abs. 4)
- Datenabrufzeitraum
- Abruf der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Abschluss des Wechsels.
- Mindestens 30 Kalendertage
- Löschung
- Vollständige Löschung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte einschließlich Kopien nach Ablauf der dokumentierten Backup-Zyklen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Nach Ablauf des später endenden Zeitraums (Datenabruf bzw. vertraglicher Übergangszeitraum)
- Entgelte:
- Wechselentgelte für den Wechselprozess werden nicht erhoben. Unterstützungsleistungen, die über die gesetzlich unentgeltlich geschuldeten Pflichten hinausgehen, können gesondert als Aufwandsleistungen beauftragt werden.
- Übertragbare Datenkategorien (abschließende Auflistung, Art. 25 Abs. 2 lit. e)
- Alle übertragbaren Datenkategorien mit Format und Exportweg.
- Datenkategorie
- Format
- Exportweg
- Kontaktdatensätze der Merken-Funktion
- JSON (UTF-8), alternativ CSV
- Export-API / Self-Service-Export
- Nutzungs- und Verbrauchsberichte
- CSV, JSON
- Export-API / Self-Service-Export
- Kundenbezogene Abrechnungsmetadaten
- CSV, JSON
- Export-API
- Anrufmetadaten
- JSON (UTF-8)
- Export-API
- Ticket-Metadaten
- JSON (UTF-8)
- Export-API; in Matrix42 erstellte Tickets verbleiben unmittelbar im System des Kunden und bedürfen keines Exports
- Feedback-Daten aus aktivierten Feedback-Skills
- JSON (UTF-8), alternativ CSV
- Export-API / Self-Service-Export
- Zum Wechselzeitpunkt vorhandene Störungsanalyse-Transkripte
- JSON (UTF-8) bzw. Klartext (TXT)
- Export-API / sichere Dateiübergabe
- Übertragbare digitale Vermögenswerte bestehen über die vorgenannten Daten und die vertraglich vereinbarte Exit-Dokumentation hinaus nicht.
- Datenstrukturen, Datenformate und Schnittstellen
- Formate:
- Export in gängigen, strukturierten, maschinenlesbaren Formaten (JSON nach RFC 8259 in UTF-8; tabellarische Daten zusätzlich als CSV nach RFC 4180). Feldbeschreibungen (Datenkataloge/Schemata) stellen wir mit dem Export bzw. vorab auf Anfrage bereit.
- Schnittstellen:
- (1) authentifizierte HTTPS-Export-API (TLS 1.2+, tokenbasierte Authentifizierung), (2) Self-Service-Export für berechtigte Administratoren des Kunden, (3) auf Wunsch sichere Dateiübergabe als verschlüsseltes Archiv (z. B. per SFTP oder AES-256-verschlüsseltem Container mit getrennter Schlüsselübergabe).
- Vollständigkeit und Integrität:
- Jeder Export enthält ein Manifest mit Inhaltsverzeichnis, Zeitstempel und Prüfsummen (SHA-256).
- Ausgenommene Datenkategorien (abschließende Auflistung, Art. 25 Abs. 2 lit. f)
- Nicht exportierbar sind die geschützten Bestandteile der Marta-Plattform (Quellcode, Modelle, Prompts, Skill-Konfigurationen) sowie ausschließlich solche internen Betriebs-, Telemetrie- und Abrechnungsdaten, die spezifisch für die interne Funktionsweise des Dienstes sind und deren Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der JordanTech Solutions UG oder Dritter gefährden würde — jeweils nur, soweit der Ausschluss den Wechsel nicht behindert oder verzögert. Durch die Nutzung des Dienstes erzeugte kundenbezogene Nutzungs- und Abrechnungsmetadaten bleiben exportierbar, soweit sie keine geschützten internen Verfahren offenlegen.
- Bekannte technische Beschränkungen
- Störungsanalyse-Transkripte werden nur exportiert, soweit sie zum Wechselzeitpunkt noch vorhanden sind (kurze Aufbewahrung nach Zweckerreichung).
- In Matrix42 erstellte Tickets liegen bereits im System des Kunden; ein Export aus Marta ist insoweit weder erforderlich noch vorgesehen (exportiert werden die Marta-seitigen Ticket-Metadaten).
- Telefonie-Rohdaten des Carriers (Telnyx) unterliegen den Verfahren des Carriers; Marta exportiert die bei JordanTech vorliegenden Anrufmetadaten.
- Sehr große Exporte werden ggf. in mehrere Archive geteilt; die Vollständigkeit ist über das Manifest (Abschnitt 04) prüfbar.
- Sicherheit während des Wechsels
- Während des gesamten Wechsel-, Übergangs- und Datenabrufzeitraums gewährleisten wir ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere Transportverschlüsselung (TLS 1.2+), Zugriff nur für authentifizierte und autorisierte Personen, Protokollierung der Exportvorgänge sowie auf Wunsch zusätzliche Inhaltsverschlüsselung der Übergabeartefakte. Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen bestehen fort; Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
- Kontakt und Anforderung
- Wechsel-, Export- und Löschverlangen richten Kunden bitte in Textform an die vertraglich autorisierten E-Mail-Adressen.
- Wir bestätigen den Eingang eines Wechselverlangens unverzüglich in Textform.
- privacy@jordantech-solutions.net
- Allgemeine Anfragen zu diesem Register.
- Änderungshistorie dieses Registers
- Alle veröffentlichten Fassungen dieses Registers mit Datum und Änderung.
- Version
- Datum
- Änderung
- 1.0
- 04.08.2026
- Erstveröffentlichung (deutsch und englisch)
